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Donnerstag, 10. Mai 2012

Rechtliches zur Erstausstattung

Presseschau: Erstausstattung ja, Fernsehgerät nein ! das Bundessozialgericht hat entsprechend geurteilt. Lesen Sie dazu den folgenden Artikel. Reinhard Göddemeyer ___________________________________________________________________________________ Deutschlands Ferienwohnungen ___________________________________________________________________________________
Presseschau: Für Sie gelesen - Wenn Sie sich auch schon gefragt haben, wie die Menschen früher ohne einen Fernseher leben konnten, stehen Sie bestimmt nicht alleine da. Das Statistische Bundesamt hat heute eine Meldung veröffentlicht, nach der bereits seit Jahren etwa 96 % aller Haushalte in Deutschland mindestens einen Fernseher besitzen. Im Übrigen wird der Flachbildfernseher immer beliebter, den sich Anfang 2011 bereits 49 % der privaten Haushalte angeschafft haben. Doch nicht jeder kann sich einen Flachbildfernseher - oder zumindest einen alten Röhrenfernseher - leisten. So haben Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch darauf, ein TV-Gerät im Rahmen der Erstausstattung zu erhalten. Diese Erfahrung musste ein Langzeitobdachloser machen, der nach vielen Jahren wieder eine Wohnung bezog und im Rahmen der Erstausstattung auch die Kosten für den Erwerb eines Fernsehers vom zuständigen Landkreis verlangte. Nachdem der eine Geldleistung abgelehnt hatte, gab der Hilfebedürftige an, dass in 90 % anderer Haushalte aus der gleichen Einkommensklasse ein Fernseher stehe, sodass ihm der Besitz eines solchen Gerätes auch zugestanden werden müsse. Das Bundessozialgericht verneinte einen Anspruch des Arbeitslosen. Zur Erstausstattung einer Wohnung gehören nur Einrichtungsgegenstände sowie Haushaltsgegenstände, mit denen die Grundbedürfnisse - wie Schlafen, Essen und der Aufenthalt - des ALG II-Empfängers befriedigt werden sollen. Da ein Fernseher aber nur der Unterhaltung und der Information - und gerade nicht einer geregelten Haushaltsführung - diene, gehöre er nicht zu einer Erstausstattung. Es sei aber möglich, dem Hilfebedürftigen ein Darlehen zu gewähren, mit dem er sich ein gebrauchtes Fernsehgerät kaufen könnte. (BSG, Urteil v. 24.02.2011, Az.: B 14 AS 75/10 R) Quelle: anwalt.de

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Samstag, 5. Mai 2012

Stalking

Presseschau: Strafrecht - Stalking - Körperverletzung durch Stalking - Haftstrafen für Stalker ___________________________________________________________________________________ Dass Stalker in schwerwiegenden Fällen durchaus auch mit einer Verurteilung zu einer Haftstrafe rechnen können beweist ein Fall aus Österreich. Dort hatte ein Stalker eine Zugbegleiterin so sehr bedrängt, dass diese vorübergehend berufsunfähig wurde. In Deutschland werden Stalker im Regelfall mit Geldauflagen davonkommen, ein gutbetuchter Stalker bezahlt diese dann aus der Portokasse, stalkt dann aber mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter, diesmal nur vorsichtiger, vielleicht sogar völlig anonym. Die Belastung für das Opfer dauert somit weiter an, schlimmstenfalls droht eine Krankschreibungphase, die nach Feststellungen der Krankenkassen im Durchschnitt 62 Tage andauert, womöglich droht sogar der Verlust des Arbeitsplatzes und ein Abrutschen in die Dauerarbeitslosigkeit. Stalker schädigen insofern nicht nur das Opfer sondern auch die Solidargemeinschaft der Steuerzahler und der Versicherten. Lesen Sie zum Thema Berufsunfähigkeit durch Stalking den folgenden Artikel. Reinhard Göddemeyer ___________________________________________________________________________________ Deutschlands Ferienwohnungen ___________________________________________________________________________________
Presseschau: Für Sie gelesen - Berufsunfähig durch Stalking Anhaltendes Stalking kann zu Berufsunfähigkeit führen. Das zeigte kürzlich ein Fall in Österreich. Zumindest vorübergehend wurde einer 35-jährigen Zugbegleiterin, die penetrant von einem Stalker verfolgt wurde, Berufsunfähigkeit bescheinigt. Der Fall ging kürzlich durch die Österreichische Presse: Ein 54-Jähriger Stalker verfolgte eine Zugbegleiterin permanent während der Dienstzeit. Er zwang ihr Gespräche auf - zum Teil durch bewusstes Schwarzfahren -, machte anzügliche Bemerkungen und zog sogar mehrfach die Notbremse - offenbar um in ihrer Nähe zu sein. Die 35-jährige Zugbegleiterin versuchte dem durch kurzfristiges Dienst-Tauschen entgegen zu wirken, aber auch das wurde von dem Stalker schnell durchschaut und nutzte letztlich nichts. Berufsunfähigkeit löst Anklage wegen schwerer Körperverletzung aus Letztlich löste das anhaltende Stalking beim Opfer Krankheitssymptome aus, die in eine vorübergehende Berufsunfähigkeit mündeten. Offenbar war die psychische Belastung zu groß - ein Faktor der immer mehr Personen - auch in Deutschland - berufsunfähig macht. Auf den konkreten Fall bezogen hatte das die Wirkung, dass der Stalker wegen schwerer Körperverletzung angeklagt werden konnte. Krankheit oder Berufsunfähigkeit - Abgrenzung erforderlich Der Fall zeigt deutlich, dass viele Facetten zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Neben einem Unfall, der mit ca. 10 Prozent fast schon eine Ausnahmeursache darstellt, sind es ausschließlich Krankheiten, die ein entsprechendes Leiden hervorrufen können. Die psychische Belastung von Berufstätigen spielt dabei eine immer größere Rolle. Wichtig ist daher für jeden, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, sich zu informieren, ab wann eine solche Versicherung bezahlt. Es muss klare Kriterien geben, ab welchem Zeitpunkt von einer Berufsunfähigkeit und nicht mehr von einer Krankheit gesprochen werden kann. Quelle : http://www.vorsorge-und-finanzen.de
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